Hochschule Osnabrück - Prof. Dr.-Ing. Bernhard Lang
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Bafög Angelegenheiten
Bescheinigung der üblichen Leistungen nach §48 Bafög
Nach typischerweise 4 Semestern müssen Studierende, die nach Bafög gefördert werden, beim Bafög-Amt eine Bescheinigung abgeben, dass sie die im Studiengang "üblichen Leistungen" erbracht haben.
Die zu erwartenden üblichen Leistungen werden von Hochschulen für die einzelnen Studiengänge individuell festgelegt. Die in der Fakultät I&I der FH Osnabrück erwarteten "üblichen Leistungen" finden Sie in folgenden Dokumenten:
Zur Bescheinigung der "üblichen Leistungen nach §48 Bafög" erhalten Sie im Bafög-Amt des Studentenwerks Osnabrück oder online auf http://www.das-neue-bafoeg.de das Formular "Formblatt 5", welches Sie im Studierendensekretariat einreichen müssen.
- Entsprechen Ihre Leistungen den "üblichen Leistungen", wird es dort ausgefüllt und Ihnen wieder zugestellt.
- Entsprechen Ihre Leistungen nicht den "üblichen Leistungen", erreicht mich das Formblatt. Ich lade Sie dann in meine Sprechstunde ein, um Ihren persönlichen Fall zu besprechen. Dort schauen wir, ob Gründe nach §15 Bafög zur Weiterförderung bestehen, die Sie dann beim Bafög-Amt beantragen können.
Bei Unklarheiten, offenen Fragen oder wenn Sie die üblichen Leistungen nicht erreicht haben, sprechen Sie mich bitte gerne an.
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