Hochschule Osnabrück - Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
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Zulassungsvoraussetzungen
Wer in den Bachelorstudiengängen des Maschinenbaus studieren möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
alternativ:
- Fachhochschulreife (Fachoberschule)
- fachgebundene Hochschulreife
- allgemeine Hochschulreife
- eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- Meisterprüfung/staatlich geprüfter Techniker oder Immaturenprüfung
und:
eine praktische Ausbildung von 13 Wochen Dauer (davon mindestens 8 Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des Maschinenbaus wird angerechnet.
Inhalt der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung vermittelt Kenntnisse über wesentliche Ver- und Bearbeitungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken und Werkzeugen und gewährt Einblicke in soziale und betriebliche Strukturen der Berufswelt. Sie hat in der Regel eine fachbezogene Grundausbildung in folgenden Bereichen zu umfassen:
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| Inhalt | in Wochen |
| Grundausbildung in der Metall- und/oder Kunststoffverarbeitung sowie Schmieden, Schweißen, Härten, Löten, Umformen, Gießen usw. |
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| Spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen | |
| Werkzeug- und Vorrichtungswartung und Instandsetzung | |
| Teilefertigung (Mechanische Werkstätten) |
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| Montagewerkstätten, Zusammenbau | |
| Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung) |
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| Summe |
Nähere Informationen zur Zulassung
Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren sind folgenden Ordnungen zu entnehmen:
- Ordnung über das Auswahlverfahren
- Ordnung über die zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge des Maschinenbaus
Die aktuellen Ordnungen sind auf folgender Internetseite veröffentlicht:
Hochschule Osnabrück / Aktuell / Amtsblatt / Ordnungen / Ordnungen der Fakultät IuI