- 1: Aktuelles.
- 2: Studium.
- 2.1: Bachelor.
- 2.2: Master.
- 2.3: Beratung und Bewerbung.
- 2.4: Infos für Immatrikulierte.
- 2.5: Erstsemesterinfo.
- 2.6: Studienfinanzierung.
- 2.7: Gründe für Hochschule Osnabrück.
- 2.8: Evaluation.
- 2.9: Career Center.
- 3: Laborbereiche.
- 4: Forschung.
- 5: International.
- 6: Kontakt.
- 7: Service.
Zulassungsvoraussetzungen
Wer in den Bachelorstudiengängen des Maschinenbaus studieren möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
alternativ:
Fachhochschulreife (Fachoberschule)
fachgebundene Hochschulreife
allgemeine Hochschulreife
eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
Meisterprüfung/staatlich geprüfter Techniker oder Immaturenprüfung
und:
eine praktische Ausbildung von 22 Wochen Dauer (davon mindestens 10 Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des Maschinenbaus wird angerechnet.
Zur Zeit gelten Zulassungsbeschränkungen (NC) im Bachelorstudiengang Maschinenbau!
Wichtiger Hinweis:
Sofern die Note der Hochschulzugangsberechtigung 2,2 oder besser ist und die weiteren Voraussetzungen vorliegen (praktische Ausbildung und formale Aspekte), erhalten Sie garantiert einen Studienplatz! Die weiteren Plätze werden gemäß der Ordnung über das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge vergeben.
Inhalt der praktischen Ausbildung
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse über wesentliche Ver- und Bearbeitungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken und Werkzeugen und gewährt Einblicke in soziale und betriebliche Strukturen der Berufswelt. Sie hat in der Regel eine fachbezogene Grundausbildung in folgenden Bereichen zu umfassen:
.
| Inhalt | in Wochen |
| Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie Schmieden, Schweißen, Härten, Löten, Umformen usw. |
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| Spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen | |
| Gießen einschl. Modellbau und Formen oder Druckgießen oder Kunststoff- pressen und -spritzen |
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| Werkzeug- und Vorrichtungswartung und Instandsetzung | |
| Teilefertigung (Mechanische Werkstätten) |
|
| Montagewerkstätten, Zusammenbau | |
| Messen und Prüfen (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung) |
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| Summe |
Nähere Informationen sind dem Merkblatt zur Ordnung über die zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen zu entnehmen.
Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihre Ansprechpartnerin für den Studiengang Fahrzeugtechnik ist Frau Barbara Schepers - die Kontaktdaten finden Sie hier.


