Hochschule Osnabrück - Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

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Zulassungsvoraussetzungen

Für das Studium des kooperativen Bachelorstudiengangs "Berufliche Bildung - Metalltechnik" von Hochschule Osnabrück und Universität Osnabrück, sind folgende Nachweise zu erbringen:

 

alternativ:

und:

 

Weitere wichtige Informationen zur Zulassung sind den "Allgemeinen Hinweisen zum Zulassungsantrag"  des Studierendensekretariats zu entnehmen.

 

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihre Ansprechpartnerin für den Studiengang Berufliche Bildung/ Metalltechnik ist Frau Barbara Schepers - die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Wichtiger Hinweis:

Für den Studiengang "Berufliche Bildung - Metalltechnik" (Bachelor) besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Es kann nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Sofern die Note der Hochschulzugangsberechtigung 2,2 oder besser ist und die weiteren Voraussetzungen vorliegen (praktische Ausbildung und formale Aspekte), erhalten Sie garantiert einen Studienplatz! Die weiteren Plätze werden gemäß der Ordnung über das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge vergeben.

 

Inhalt der praktischen Ausbildung

Studieninteressierte mit dem Ziel des höheren Lehramtes zur Berufsschullehrerin bzw. zum Berufsschullehrer müssen bis zum Ende des Masterstudiums insgesamt 52 Wochen einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder eine einschlägige Berufsausbildung in der Fachrichtung Metalltechnik nachweisen. Lehramtsinteressierten wird empfohlen die 52 Wochen weitesgehend außerhalb der Studienzeiten zu absolvieren, da die unterschiedlichen Semesterzeiten an beiden Osnabrücker Hochschulen zum Teil für Schulpraktika genutzt werden und damit wenig Spielraum für zusätzliche Praktika bieten.

 

Zum Vorlesungsbeginn des 1. Semesters des Bachelorstudienganges "Berufliche Bildung - Metalltechnik" sind bei fehlender einschlägiger Berufsausbildung mindestens 10 Wochen, bis zum Vorlesungsbeginn des 4. Semesters spätestens 22 Wochen,  berufspraktische Ausbildung zu absolvieren.

 

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse über wesentliche Ver- und Bearbeitungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken und Werkzeugen und gewährt Einblicke in soziale und betriebliche Strukturen der Berufswelt. Sie hat in der Regel eine fachbezogene Grundausbildung in folgenden Bereichen zu umfassen:

.

Inhalt
Umfang
in Wochen
Grundausbildung in der Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie Schmieden,
Schweißen, Härten, Löten, Umformen usw.
3 bis 8
Spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen
2 bis 6
Gießen einschl. Modellbau und Formen oder Druckgießen oder Kunststoff-
pressen und -spritzen
max. 6
Werkzeug- und Vorrichtungswartung und Instandsetzung
max. 4
Teilefertigung
(Mechanische Werkstätten)
max. 6
Montagewerkstätten, Zusammenbau
max. 6
Messen und Prüfen
(Eingangs- und Fertigungskontrolle, Materialprüfung)
max. 4
Summe
22

 

Nähere Informationen zur Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten bzw. einschlägiger Ausbildungen für den Bachelorstudiengang "Berufliche Bildung - Metalltechnik" sind dem Merkblatt zur Ordnung über die zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen zu entnehmen.