Zulassungsvoraussetzungen

Wer im Bachelorstudiengang EES studieren möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

 

alternativ:

 

 

Der Nachweis von Praktika  ist nicht notwendig.

 

Weitere wichtige Hinweise zur Zulassung finden Sie unter Hochschulzugangsberechtigungen 

 

Für den Studiengang EES (Bachelor) besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus).

 

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihr Ansprechpartner für den Studiengang ist Herr Michael Stieber - die Kontaktdaten finden Sie hier.

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