Hochschulzugangsberechtigung

 

 

Zum Studium an einer niedersächsischen Fachhochschule berechtigen die folgenden Bildungsabschlüsse:

 

Allgemeine Hochschulreife

Sie wird nachgewiesen durch das Abiturzeugnis.


Niedersächsische Abschlüsse der Fachhochschulreife

  1. Abschluss einer Fachoberschule
  2. Abschluss einer zweijährigen Fachschule bestimmter Fachrichtungen, soweit vorher der Sekundarabschluss I erworben wurde
  3. Bescheinigung der zuständigen Stelle (Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife  erworben wurde oder Berufsschule) über die Fachhochschulreife bei Ausbildungen, die aus einem schulischen und einem praktischen Teil bestehen

 

Sofern Ihr Zeugnis einen Vermerk trägt, dass der „schulische Teil der Fachhochschulreife“ erfüllt ist, benötigen Sie immer einen zusätzlichen praktischen Teil der Fachhochschulreife. Erst wenn beide Teile vorliegen, kann die zuständige Stelle die notwendige Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen.

 

Bitte beachten Sie zu Punkt 3: Erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle ist die Fachhochschulreife nachgewiesen; es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung vorzulegen. Die Bescheinigung erteilt bei Abschlüssen aus Niedersachsen  die Schule, bei der der schulische Teil der FH-Reife  erworben wurde bzw. die im Rahmen der Ausbildung besuchte Berufsschule.

 

 

Außerhalb Niedersachsens erworbene Abschlüsse der  Fachhochschulreife

Eine in anderen Ländern der Bundesrepublik erworbene Fachhochschulreife wird in Niedersachsen anerkannt. Beachten Sie, dass bei einem schulischen und einem praktischen Teil der Fachhochschulreife die zuständige Stelle eine Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen muss. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück (Tel: 0541 / 969-2934 oder –3635).

 

 

Abgeschlossene besondere berufliche Vorbildung

Zu den Berufsabschlüssen, die zum uneingeschränkten Studium an der Fachhochschule berechtigen, zählt

  • die Meisterprüfung oder ein abgeschlossener Bildungsgang zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Betriebswirtin/ zum staatlich geprüften Betriebswirt

 oder

  • ein Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung gem. § 53 bzw. § 54 Berufsbildungsgesetzes § 42 bzw. 42a Handwerksordnung (z.B. Fachwirt/in oder Fachkauffrau/mann unterschiedlicher Fachrichtungen) mit einem Umfang von mind. 400 Stunden.


Zu den Berufsabschlüssen, die zum eingeschränkten Studium an der Fachhochschule berechtigen, zählt

 

  • der Abschluss einer mind. dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. dreijährige Ausübung des erlernten Berufs. Die berufliche Qualifikation muss eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweisen. Über die Einschlägigkeit entscheidet die Hochschule.

 

Einzelheiten finden Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de/voraussetzungen.htm .
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück (Tel: 0541 / 969-2934 oder –3635) oder studieninfo@hs-osnabrueck.de