- 1: Aktuelles.
- 2: Studium.
- 2.1: Bachelor.
- 2.2: Master.
- 2.3: Beratung und Bewerbung.
- 2.4: Infos für Immatrikulierte.
- 2.5: Erstsemesterinfo.
- 2.6: Studienfinanzierung.
- 2.7: Gründe für Hochschule Osnabrück.
- 2.8: Evaluation.
- 2.9: Career Center.
- 3: Laborbereiche.
- 4: Forschung.
- 5: International.
- 6: Kontakt.
- 7: Service.
Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen folgende Bildungsabschlüsse:
Fachhochschulreife (Fachoberschule)
Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (z.B. Ausbildung an einem Gymnasium bis einschließlich 12. Klasse, zweijährige höhere Handelsschule), sofern zusätzlich eine praktische Ausbildung von 12 Monaten nachgewiesen wird.
Seit dem 01.01.1994 berechtigt auch eine MeisterInnenprüfung sowie der Abschluß einer zweijährigen Fachschule zum staatl. geprüften Techniker(in) bzw. Betriebswirt(in) u.a. zum Studium.
Vor Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von sechs Wochen Dauer in Betrieben oder anderen Einrichtungen abzuleisten, in denen studiengangsbezogene Kenntnisse vermittelt werden können. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des entsprechenden Berufsfeldes oder eine andere dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit wird angerechnet, wenn eine dem Vorpraktikum entsprechende Qualifikation vermittelt worden ist.
Zur Anerkennung des Praktikums ist ein Praktikumszeugnis der Firma(en) vorzulegen, das Dauer, Inhalt und Erfolg des Praktikums bestätigt. Die Ableistung des Praktikums ist spätestens bei Aufnahme des Studiums nachzuweisen. Sofern für den gewünschten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, muß innerhalb der Bewerbungsfrist glaubhaft gemacht werden, daß es bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein wird.
Weitere wichtige Hinweise zur Zulassung sind den vom Studierendensekretariat "Allgemeinen Hinweisen zum Zulassungsantrag" zu entnehmen.
Für den Studiengang Elektrotechnik besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat!


