Zulassungsvoraussetzungen

Wer in den Studiengängen des Maschinenbaus studieren möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

 

alternativ:

 

Fachhochschulreife (Fachoberschule)

fachgebundene Hochschulreife

allgemeine Hochschulreife

eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Meisterprüfung/staatlich geprüfter Techniker oder Immaturenprüfung

 

und:

 

eine praktische Ausbildung von 26 Wochen Dauer (davon mindestens 12 Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des Maschinenbaus wird angerechnet.

 

Nähere Informationen zur praktischen Ausbildung sind der Ordnung über den Nachweis einer praktischen Ausbildung in den Studiengängen des Maschinenbaus zu entnehmen.