Hochschule Osnabrück - Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

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Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen berechtigen zur Zulassung zum Studium der Dentaltechnologie und Metallurgie (Bachelor):

 

1.

 

und

 

2. Eine praktische Ausbildung von 8 Wochen (davon mindestens 2 Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann ganz oder teilweise auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.

 

Nähere Informationen zur praktischen Ausbildung sind der "Ordnung über die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge Dentaltechnologie und Metallurgie, Kunststoff- und Werkstofftechnik sowie Verfahrenstechnik und eines Ausbildungsvertrages für den Studiengang Kunststofftechnik im Praxisverbund" zu entnehmen .

 

Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend der "Ordnung über das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge an der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik". Ausländische Studienbewerber/innen müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

 

Weitere wichtige Hinweise zur Zulassung sind den "Allgemeinen Hinweisen zum Zulassungsantrag"  zu entnehmen.

 

Für den Bachelor-Studiengang "Dentaltechnologie und Metallurgie" besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihre Ansprechpartnerin für den Studiengang Dentaltechnologie und Metallurgie ist Frau Elke Cherek - die Kontaktdaten finden Sie hier.