Hochschule Osnabrück - Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

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Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen berechtigen zur Zulassung zum Studium der Verfahrenstechnik (Bachelor):

 

 

und

 

 

Nähere Informationen zur praktischen Ausbildung sind der "Ordnung über die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge Dentaltechnologie und Metallurgie, Kunststoff- und Werkstofftechnik sowie Verfahrenstechnik und eines Ausbildungsvertrages für den Studiengang Kunststofftechnik im Praxisverbund" zu entnehmen.

 

Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend der "Ordnung über das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge an der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik". Ausländische Studienbewerber/innen müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

 

Weitere wichtige Hinweise zur Zulassung sind den "Allgemeinen Hinweisen zum Zulassungsantrag"  zu entnehmen.

 

Für den Bachelor-Studiengang "Verfahrenstechnik" besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihre Ansprechpartnerin für den Studiengang Verfahrenstechnik ist Frau Elke Cherek - die Kontaktdaten finden Sie hier.