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Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen berechtigen zur Zulassung zum Studium der Verfahrenstechnik (Bachelor):

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife (Fachoberschule)
  • Immaturenprüfung
  • Meisterprüfung oder staatlich geprüfter Techniker/geprüfte Technikerin
  • eine vom Kultusministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte Vorbildung, z.B. Fachhochschulreife am Gymnasium. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Regelungen zu beachten. Bitte bei Bedarf genau informieren.

 

und

  • eine praktische Ausbildung von 8 Wochen (davon mindestens 2 Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann ganz oder teilweise auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.

 

In diesem Studiengang werden Grundkenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt.

 

Nähere Informationen zur praktischen Ausbildung sind der "Ordnung über die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge Dentaltechnologie, Kunststofftechnik, Werkstofftechnik, Verfahrenstechnik sowie Kunststofftechnik im Praxisverbund" zu entnehmen.

 

Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend der "Ordnung über das Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge an der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik". Ausländische Studienbewerber/innen müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

 

Weitere wichtige Hinweise zur Zulassung sind den "Allgemeinen Hinweisen zum Zulassungsantrag"  zu entnehmen.

 

Für den Bachelor-Studiengang "Verfahrenstechnik" besteht eine Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus). Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Zulassung erteilt ausschließlich das Studierendensekretariat. Ihre Ansprechpartnerin für den Studiengang Verfahrenstechnik ist Frau Elke Cherek - die Kontaktdaten finden Sie hier.